Seelsorge:

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Seelsorgliches Handeln ist nicht an ein kirchliches Amt gebunden. Jeder Christ ist zur begleitenden Seelsorge im Sinne des Beistehens, Mittragens und des sich Einfühlens berufen und befähigt. Hierbei geht es nicht um einen strukturierten, methodisch gestalteten Problemlöseprozess. Seelsorge versteht sich in diesem Sinn als ein Beziehungsgeschehen zwischen zwei oder mehreren Personen.

Im speziellen Sinn gibt es jedoch auch amtlich bestellte Seelsorger, deren seelsorgerliches Handeln über den rein begleitenden Aspekt hinausgehen kann und in eine beratende Seelsorge (Lebensberatung) mündet. In diesem Fall geht es um einen nach methodischen Gesichtspunkten gestalteten Problemlöseprozess, durch den die Eigenbemühungen des Ratsuchenden unterstützt und optimiert werden.